Welche Steuertipps helfen dem Steuerzahler unnötige Steuern zu sparen? Millionen von Arbeitnehmern und Steuerzahlern ärgern sich beim öffnen der monatlichen Gehaltsabrechung über die Summe der vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführten Steuern. Durch einige einfache Steuertipps kann man am Monatsende jedoch ganz legal mehr Netto vom Brutto haben.
Berufspendler können sich zum Beispiel die Kilometerpauschale als monatlichen Freibetrag eintragen lassen. Die Pendlerpauschale des ganzen Jahres wird durch 12 geteilt und steht ihnen als monatlicher Freibetrag zur Verfügung. Somit erhält man die Pendlerpauschale monatlich und nicht erst nach 1 1/2 Jahren, wozu dem Finanzamt einen zinslosen Kredit gewähren? Zu den Steuertipps für schlaue Füchse zählt auch die Inanspruchnahme der Kilometerpauschale. Unabhängig ob man mit dem Auto, mit der Bahn oder zu Fuß zur Arbeit pendelt – ab dem 1.Kilometer hat jeder einen Anspruch von 0,30 Euro von der Wohnung bis zur Arbeitsstelle pro Kilometer. Zu den etwas unbekannten Steuertipps gehört die Geltendmachung der Umzugspauschale. Zieht der Arbeitnehmer um und spart mindestens 30 Minuten Arbeitsweg, so kann er als Verheirateter 1256 Euro geltend machen. Für Ledige liegt dieser Satz bei 628 Euro.
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